News Archiv - Interessengemeinschaft Hämophiler e.V.

(Meldungen Mai 2008 bis April 2024)

Behandlung der Mitgliedsbeiträge

Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ( § 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Beträge bis 50 Euro können durch Vorlage des Bareinzahlungsbelegs oder der Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts geltend gemacht werden.