Stand: 10.12.2020
Wir danken allen Mitgliedern, Spendern, Förderern und Unterstützern, ohne die unsere Arbeit für die betroffenen Patientinnen/Patienten und ihre Angehörigen nicht möglich wäre!
Die Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. wurde im Geschäftsjahr 2020 (01.01. – 31.12.2020) wie folgt gefördert (Sortierung Z-A):
(diese Liste wird b. Bed. ergänzt und erscheint im Wechsel A-Z, Z-A bzw. nach Spendendatum)
Berücksichtigt sind alle Spendeneingänge ab einem Betrag von 200,– EUR.
Die Höhe der Spendenbeträge kann im Rechenschaftsbericht der IGH im Mitgliederbereich nachgelesen werden. Die Höhe der Unterstützung durch die pharmazeutische Industrie wird über deren Homepages veröffentlicht.
Wir danken allen Spendern – auch den nichtgenannten – für ihre Unterstützung!
Ihre Spende ist steuerlich absatzfähig:
Kleinspendenregelung: Für Spenden bzw. den Mitgliedsbeitrag ab 200 € stellen wir eine formelle Zuwendungsbescheinigung im Sinne des § 10 b EStG aus. Bei Zuwendungen/Mitgliedsbeiträgen unter 200 € (Kleinspenden) genügt gem. § 50 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) Absatz 2 Nr. 2b folgender alternativer Zuwendungsnachweis:
Die Durchschrift des Überweisungsformulars ihrer Bank und dazu der Kontoauszug, aus dem die Buchung ersichtlich ist. Der Kontoauszug allein, sofern alle erforderlichen Angaben darauf aufgeführt sind, wie z.B. bei unserem Lastschrifteinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge.
Erforderliche Angaben sind Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag und der Buchungstag. Ferner Angaben über den steuerbegünstigten Zweck (z.B. Spende an die IGH e.V.). Spendentransparenz:
Die IGH e.V. ist als eingetragene gemeinnützige Organisation von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.
Finanzamt Sankt Augustin: St.-Nr. 222/5738/0638, Freistellungsbescheid vom 21.08.2018, Veranlagungszeitraum: 2015 – 2017