Auch die Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. wurde -wie fast alle im "Deutscher Spendenrat e.V." organisierten Selbsthilfeorganisationen- in den vergangenen Tagen durch die Deutsche Kinderhilfe Direkt e.V. durch ein Abmahnschreiben ihres Anwaltsbüros beschuldigt, gegen Richtlinien des Deutschen Spendenrates verstoßen zu haben. Die IGH wurde abgemahnt, nicht weiter auf der Homepage mit der Einhaltung einer Selbstverpflichtung zu werben und wurde gleichzeitig aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gleichzeitig sollte die IGH verpflichtet werden, eine beigefügte Kostennote in Höhe von Euro 1.641,96 innerhalb eines Zeitraumes von acht Tagen nach Erstellung des Abmahnschreibens an das Anwaltsbüros der Deutschen Kinderhilfe Direkt e.V. zu überweisen.
Ganz offensichtlich handelt es sich hierbei um eine Massenabmahnung einer durch unsaubere Praktiken in Verruf geratenen Selbsthilfeorganisation, die vermutlich von eigenen Problemen mit ihrer ruhenden Mitgliedschaft beim Deutschen Spendenrat ablenken will und anderen Selbsthilfeorganisationen unrechtmäßiges Verhalten vorwirft.
Es wurde weder der Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen geprüft noch durch die Deutsche Kinderhilfe Direkt e.V. sorgfältig recherchiert, weshalb auch die Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. inzwischen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen musste, um größeren finanziellen Schaden vom Verein abzuwehren.
Anzumerken sei, dass die Mitgliedschaft der Deutsche Kinderhilfe Direkt e.V. im Deutschen Spendenrat auf Empfehlung des Schiedsausschusses ruht und die Mitgliederversammlung am 3. Juni 2008 über einen endgültigen Ausschluss dieses Vereins zu entscheiden hat.
In der Vergangenheit wurde bereits wiederholt wegen möglicherweise unsauberer Verwendung von Spendengeldern in der Öffentlichkeit berichtet, so unter anderem in der "Welt" und zuletzt bei "idea.de", einem Nachrichtenmagazin der Evangelischen Kirche, dessen Inhalt wir nachfolgend wiedergeben:
Die
Briefempfänger werden mit einer Unterlassungserklärung aufgefordert, nicht
länger mit der Behauptung zu werben, der Jahresabschluss 2006 liege der
Öffentlichkeit vor. Eine Anwaltsgebühr über 1.641,96 Euro sei bis zum 23. Mai
zu überweisen. Betroffen von der Aktion sind auch zahlreiche christliche Werke,
darunter das Hilfswerk World Vision (Oberursel bei Frankfurt), große
diakonische Einrichtungen wie Rummelsberg (Bayern) sowie Bibel.TV und die
Heilsarmee.
Bildungsstiftung
verärgert
Die Betroffenen setzen sich nach idea-Informationen mit anwaltlicher Hilfe zur
Wehr. Mehrere Werke betonen, dass sie nie eine Aufforderung des Anwaltsbüros
zur Zusendung des Jahresberichts 2006 erhalten hätten. Andere haben ihren
Jahresabschluss längst im Internet veröffentlicht. Einzelne Angeschriebene
waren 2006 noch gar nicht Mitglied des Spendenrats, weshalb sie für diesen
Zeitraum dem Spendenrat nicht rechenschaftspflichtig sind. „Es drängt sich der
Verdacht auf, dass hier ein in die Kritik geratenes Werk andere grundlos in
Misskredit bringen will“, sagt der Jurist Christoph von Mohl (Dresden),
Geschäftsführer der christlichen Bildungsstiftung, der ebenfalls eine
Unterlassungserklärung zuging. Man prüfe derzeit, ob hier mit Abmahnungen
Rechtsmissbrauch betrieben werde. Das Schreiben der Kinderhilfe habe man an die
Staatsanwaltschaft, das Landgericht Berlin, Anwaltskammer sowie die
Verbraucherschutzzentrale weitergeleitet. Es sei in höchstem Grade
unverständlich, dass kleine christliche Werke wie die Bildungsstiftung, bei denen
alle ehrenamtlich mitarbeiten, Zeit und Geld in eine unsinnige juristische
Auseinandersetzung investieren müssten.
Wird Kinderhilfe
ausgeschlossen?
Das Anwaltsbüro der Deutschen Kinderhilfe sagte auf idea-Anfrage, der
zuständige Rechtsanwalt sei derzeit im Urlaub. Auch der Vorsitzende der
Kinderhilfe, Georg Ehrmann, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die
Kinderhilfe steht selbst seit einigen Monaten in der Kritik. In mehreren
Artikeln hat die Tageszeitung „Die Welt“ (Berlin) die Praktiken der
Organisation offengelegt. So soll der Landesverband Nordrhein-Westfalen 2006
aus dem Erlös von 2,66 Millionen Euro fast 1,6 Millionen für Löhne, Gehälter
und Altersversorgung ausgegeben haben. Nur 287.000 Euro seien gespendet worden
– an die eigene Bundeszentrale. Der Schiedsausschuss des Spendenrats hatte sich
geweigert, den Status einer ruhenden Mitgliedschaft aufzuheben. Am 3. Juni
wollen die rund 60 Mitgliedsorganisationen bei einer Versammlung entscheiden,
ob die Kinderhilfe den Spendenrat verlassen muss.