An die politischen Sprecher und die politischen Fraktionen des Bundestages im Gesundheitsausschuss
Die möglichen Auswirkungen auf die Behandlung der Patienten mit hämophilen Gerinnungsstörungen durch einen veränderten Vertriebsweg - zu Artikel 1 Nr. 11 - § 47 AMG direkter Vertriebsweg in Zentren Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a – werden aus ärztlicher Perspektive kurz dargestellt.
Der Direktvertrieb der Gerinnungsfaktorenzubereitungen als Blutprodukte wurde in den 1980er Jahren in Folge des HIV-Skandals eingeführt und ist heute die Grundlage einer sicheren und qualitativ hochwertigen Versorgung der Patienten. Die Kosten des Direktvertriebes sind günstiger und damit wirtschaftlicher als eine Versorgung über öffentliche Apotheken. Daher schrieb das Bundessozialgericht in seinem Urteil von 2015 diesen Vertriebsweg sogar vor (Bundessozialgericht - B 6 KA 18/14 R - Urteil vom 13.05.2015).
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