Stellungnahme der Interessengemeinschaft Hämophiler e. V. zum Entwurf GSAV
Stellungnahme der Interessengemeinschaft Hämophiler e. V. zum Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)
Die Änderungen des GSAV und seine Folgen für die Hämophiliepatienten - und Hämophiliezentren – Im Fokus Patientenversorgung, Behandlungsqualität und Behandlungsdokumentation
Es gibt keine andere Seltene Erkrankung mit den Charakteristika der Hämophilie. Das GSAV in seiner jetzigen Form wird zu einer deutlichen Verschlechterung von Behandlungsqualität und Patientensicherheit führen. Die vom GSAV verfolgten Ziele können über die Abschaffung der Direktabgabe nicht erreicht werden.
- Der GSAV-Entwurf gefährdet Behandlungsqualität und Patientensicherheit. Die Direktabgabe über die Hämophiliezentren sichert:
- a. die dauerhafte Prophylaxe bei deutschlandweit etwa 2.500 Patienten zur vorbeugenden Vermeidung von Blutungen
- b. die trotz Prophylaxe bestehende Notwendigkeit von Notfallbehandlungen mit Gerinnungsfaktorkonzentrat bei schwerwiegen-den Blutungen (z. B. Gehirnblutungen, Blutungen der inneren Organe) oder Verletzungen und Unfällen
- c. die lückenlose Behandlungsdokumentation und das Meldewesen gemäß den Vorgaben des Transfusionsgesetzes
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Anlage:
Stellungnahme (PDF)