Widerspruchsmöglichkeit bei der „Stiftung Humanitäre Hilfe“
Es gibt eventuell Gründe für einen Widerspruch gegen den Änderungsbescheid der Stiftungsleistungen zum 1.7.2019. Ein innerhalb eines Jahres eingelegter Widerspruch kann den eventuellen Anspruch auf Nachzahlungen/Korrekturen sichern.