Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde u. a. die Versorgung von Hämophilie-Patienten neu geregelt. Ab 1. September 2020 erfolgt die Arzneimittel-Versorgung der Hämophilie-Patienten verpflichtend über die Apotheken. Der bisherige Vertrieb der Hämophilie-Arzneimittel vom pharmazeutischen Unternehmen direkt an die Hämophilie-Zentren bzw. spezialisierten Ärzten ist somit nicht mehr zulässig.