Fortsetzung der Rentenzahlungen für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen
Rottenburg, den 04. April 2011
Fortsetzung der Rentenzahlungen für durch Blutprodukte
HIV-infizierte Personen bis zum Jahre 2017 sichergestellt!
Der Stiftungsrat der Stiftung "Humanitäre Hilfe HIV" konnte
in seiner Sitzung am 13.06.2001 folgendes zur Kenntnis nehmen:
Nachdem alle Stifter ihre Bereitschaft erklärt haben,
nachzustiften, kann der Fortbestand der Stiftung "Humanitäre
Hilfe" verkündet werden.
Die noch vorhandenen Stiftungsmittel werden voraussichtlich im
1. Halbjahr 2004 aufgebraucht sein.
Bund, Pharmaindustrie und DRK haben zugesichert, Anfang 2004
Gelder nachzustiften und zwar ausreichend bis zum Jahre 2017.
Am 20./21. Juni 2001 wird in der Gesundheitsministerkonferenz
abschließend über die Nachstiftung der Länder
beraten. Da es zur Zeit unterschiedliche Auffassungen zwischen den
alten und den neuen Bundesländern über die Leistungen
gibt (die neuen Länder wollen die Leistungen kürzen, die
alten Bundesländer die Höhe der Leistungen beibehalten),
soll folgender Kompromiss angestrebt werden: die jetzigen
Leistungen bleiben bestehen.
ab 2004 werden die Zahlungen in Raten erfolgen, aber nur bis zum
Zieljahr 2010. Danach soll neu verhandelt werden.
Die Interessengemeinschaft Haemophiler e.V. bewertet dieses
Ergebnis als großen Erfolg ihrer Bemühungen um eine
Fortführung der Stiftung.
Schon im Frühjahr 1999 hatte der Vorsitzende der
Interessengemeinschaft Haemophiler, Wilfried Breuer, als Erster auf
die Notwendigkeit der Zustiftung hingewiesen, weil die zur
Verfügung stehenden Mittel im Jahre 2004 aufgebraucht sein
würden. Gemäß § 2 des HIV-Hilfe-Gesetzes sollte die Stiftung
allerdings so lange weiterbestehen, bis der Stiftungszweck
erfüllt ist.
Mit der frühzeitigen Verkündung der Fortführung
der Stiftung "Humanitäre Hilfe" ist für die Betroffenen
ein großes Maß an Planungssicherheit erreicht worden.
Viele der infizierten und bereits an Aids erkrankten Bluter
können keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen und sind
deshalb auf die Rentenzahlungen der Stiftung als oftmals einzige
Einkommensquelle angewiesen.
Trotz dieses "Erfolges" kann und will die IGH die Augen vor den
großen körperlichen und seelischen Schäden, die den
Betroffenen durch die "HIV-Katastrophe" zugefügt wurden, nicht
verschließen und appelliert an alle Verantwortlichen, in
Zukunft alle verfügbaren
Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Herstellung von
Blut und Blutprodukten einzusetzen und auch in ihren Forschungen
für noch sicherere Präparate nicht nachzulassen. Dies
gilt gleichermaßen für die Pharmaindustrie, das Deutsche
Rote Kreuz und für Bund und Länder mit ihren
gesetzgeberischen Möglichkeiten.