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Keine Entschädigung für mit Hepatitis infizierte Bluter
Rottenburg, den 26. Januar 2009

Eigentlich ist es relativ einfach: In den Achtzigerjahren haben sich Bluter durch verunreinigte Blutprodukte mit Hepatitis C und AIDS infiziert. Zentrale Ursache waren Fehlentscheidungen des damaligen Bundesgesundheitsamtes. Das hatte der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zu HIV und AIDS bereits 1994 festgestellt. Die an AIDS infizierten Hämophiliepatientinnen und -patienten bekamen daraufhin eine Entschädigung, das Bundesgesundheitsamt wurde aufgelöst.

Humanitäre Lösung notwendig

Das Problem: Die mit Hepatitis C infizierten Bluter gehen bis heute leer aus. Einen triftigen Grund hierfür gibt es eigentlich nicht. Seit Jahren werden im Bundesgesundheitsministerium immer neue Erklärungen ersonnen, warum eine Entschädigung nicht möglich sei. Die bislang gängigste lautet so: Das Hepatitis C-Virus (HCV) sei erst ab 1990 durch entsprechende Testverfahren nachweisbar gewesen, die Infektion mit HCV sei daher bis zu diesem Zeitpunkt unvermeidbar gewesen.

Das klingt einleuchtend. Die Geschichte hat aber einen Haken. Sie stimmt nicht. Solange es nämlich Möglichkeiten gibt, Hepatitisviren in Blutprodukten mit entsprechenden Verfahren zu inaktivieren, spielt es keine Rolle, ob das Virus im Einzelfall nachweisbar ist. Dies sah auch der Untersuchungsausschuss des Bundestages 1994 in seinem Abschlussbericht so: "Prof. Dr. Überla (Präsident des Bundesgesundheitsamtes von 1981 bis 1985) stellte (.) fest, dass hinter der Einführung der Inaktivierungsverfahren die Bemühungen standen, das Hepatitis Non A/Non B [HCV]-Risiko zu senken, weil hier tödliche Spätfolgen, auch Langzeitfolgen entstehen konnten."

Dennoch hat das Bundesgesundheitsamt (BGA) noch bis 1985 weitere nicht inaktivierte Produkte zugelassen und auch sonst wenig getan, um das Risiko zu minimieren. Im Ausschussbericht steht dazu: "Tatsächlich hat das BGA im Zusammenhang mit der Zulassung des (.) aufgrund der klinischen Testergebnisse sehr wahrscheinlich insgesamt hepatitissicheren Präparates [des hitzeinaktivierten Faktor VIII-Präparates] keinerlei Maßnahmen ergriffen. (.) Weder wurde ein Stufenplanverfahren eingeleitet (.), noch wurde den übrigen pharmazeutischen Unternehmen zur Auflage gemacht, ihre Präparate dem neuesten wissenschaftlichen Stand anzupassen und einem Inaktivierungsverfahren zu unterziehen. (.)

Erst 1990 verloren nicht inaktivierte Blutprodukte ihre Verkehrsfähigkeit und mussten vom Markt genommen werden. Der Untersuchungsausschuss urteilte daher: "Das Fehlen jeglicher Reaktionen seitens des Bundesgesundheitsamtes auf die Gefahr der Hepatitisinfektionen muss als Versäumnis und folglich als Amtspflichtverletzung gewertet werden." 

Koalition verweigert humanitäre Lösung

Bis heute weigern sich die Koalitionsfraktionen und Ulla Schmidts Ministerium, dieses behördliche Versäumnis einzugestehen und eine humanitäre Entschädigungslösung für alle ab 1983 infizierten Bluter zu finden. In unserem Antrag fordern wir angelehnt an die Entschädigungslösung für HIV-Infektionen in den achtziger Jahren eine humanitäre Entschädigungslösung unter Beteiligung der Bundesregierung, der Länder, der Pharmaindustrie und der Blutspendedienste. 

Quelle: Internetseite der Bundestagsfraktion der BÜNDNIS90/Die Grünen 

Die Bundestagsfraktion der BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN hat in der Fraktionssitzung vom Dienstag, den 18.11.2008 beschlossen, einen Antrag für eine Humanitäre Entschädigungslösung für die mit Hepatitis C infizierten Hämophilen in den Deutschen Bundestag einzubringen. Hier der genaue Wortlaut des Antrages.

Eine Debatte wird nach Meinung der Grünen voraussichtlich im Januar oder Februar 2009 im Deutschen Bundestag stattfinden.

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