Keine Entschädigung für mit Hepatitis infizierte Bluter
Rottenburg, den 26. Januar 2009
Eigentlich ist es relativ einfach: In den Achtzigerjahren
haben sich Bluter durch verunreinigte Blutprodukte mit Hepatitis C und AIDS
infiziert. Zentrale Ursache waren Fehlentscheidungen des damaligen
Bundesgesundheitsamtes. Das hatte der Untersuchungsausschuss des Deutschen
Bundestages zu HIV und AIDS bereits 1994 festgestellt. Die an AIDS infizierten
Hämophiliepatientinnen und -patienten bekamen daraufhin eine Entschädigung, das
Bundesgesundheitsamt wurde aufgelöst.
Humanitäre Lösung
notwendig
Das Problem: Die mit Hepatitis C infizierten Bluter gehen bis heute leer aus. Einen
triftigen Grund hierfür gibt es eigentlich nicht. Seit Jahren werden im
Bundesgesundheitsministerium immer neue Erklärungen ersonnen, warum eine
Entschädigung nicht möglich sei. Die bislang gängigste lautet so: Das Hepatitis
C-Virus (HCV) sei erst ab 1990 durch entsprechende Testverfahren nachweisbar
gewesen, die Infektion mit HCV sei daher bis zu diesem Zeitpunkt unvermeidbar
gewesen.
Das klingt einleuchtend. Die Geschichte hat aber einen
Haken. Sie stimmt nicht. Solange es nämlich Möglichkeiten gibt, Hepatitisviren
in Blutprodukten mit entsprechenden Verfahren zu inaktivieren, spielt es keine
Rolle, ob das Virus im Einzelfall nachweisbar ist. Dies sah auch der Untersuchungsausschuss des Bundestages
1994 in seinem Abschlussbericht so: "Prof. Dr. Überla (Präsident des
Bundesgesundheitsamtes von 1981 bis 1985) stellte (.) fest, dass hinter der
Einführung der Inaktivierungsverfahren die Bemühungen standen, das Hepatitis
Non A/Non B [HCV]-Risiko zu senken, weil hier tödliche Spätfolgen, auch
Langzeitfolgen entstehen konnten."
Dennoch hat das Bundesgesundheitsamt (BGA) noch bis 1985
weitere nicht inaktivierte Produkte zugelassen und auch sonst wenig getan, um
das Risiko zu minimieren. Im Ausschussbericht steht dazu: "Tatsächlich hat
das BGA im Zusammenhang mit der Zulassung des (.) aufgrund der klinischen
Testergebnisse sehr wahrscheinlich insgesamt hepatitissicheren Präparates [des
hitzeinaktivierten Faktor VIII-Präparates] keinerlei
Maßnahmen ergriffen. (.) Weder wurde ein Stufenplanverfahren eingeleitet
(.), noch wurde den übrigen pharmazeutischen Unternehmen zur Auflage gemacht,
ihre Präparate dem neuesten wissenschaftlichen Stand anzupassen und einem
Inaktivierungsverfahren zu unterziehen. (.)
Erst 1990 verloren nicht inaktivierte Blutprodukte ihre
Verkehrsfähigkeit und mussten vom Markt genommen werden. Der
Untersuchungsausschuss urteilte daher: "Das Fehlen jeglicher Reaktionen seitens des Bundesgesundheitsamtes
auf die Gefahr der Hepatitisinfektionen muss als Versäumnis und folglich als
Amtspflichtverletzung gewertet werden."
Koalition verweigert
humanitäre Lösung
Bis heute weigern sich die Koalitionsfraktionen und Ulla
Schmidts Ministerium, dieses behördliche Versäumnis einzugestehen und eine
humanitäre Entschädigungslösung für alle ab 1983 infizierten Bluter zu finden.
In unserem Antrag fordern wir angelehnt an die Entschädigungslösung für
HIV-Infektionen in den achtziger Jahren eine humanitäre Entschädigungslösung
unter Beteiligung der Bundesregierung,
der Länder, der Pharmaindustrie und der Blutspendedienste.
Quelle: Internetseite
der Bundestagsfraktion der BÜNDNIS90/Die Grünen
Die Bundestagsfraktion der
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN hat in der Fraktionssitzung vom Dienstag, den 18.11.2008
beschlossen, einen Antrag für eine Humanitäre
Entschädigungslösung für die mit Hepatitis C infizierten Hämophilen in den
Deutschen Bundestag einzubringen. Hier der genaue Wortlaut des Antrages.
Eine Debatte wird nach
Meinung der Grünen voraussichtlich im Januar oder Februar 2009 im Deutschen
Bundestag stattfinden.