Die Geschichte des Blut-AIDS-Skandals in Deutschland
|
In den letzten drei Jahren wurde in den Medien immer wieder über den sogenannten Blut-AIDS-Skandal berichtet. Hämophilie (auch Bluterkrankheit genannt) ist eine Erbkrankheit, die erstmals im zweiten Jahrhundert nach Christus dokumentarisch festgehalten wird. Ein blutgesunder Mensch hat in der Regel 100% Blutgerinnungsfaktoren,
Man unterscheidet folgende Hämophiliearten:
Während bei den beiden klassischen Hämophiliearten A und B ausschließlich männliche Personen betroffen sind, gibt es bei dem von Willebrand-Syndrom auch weibliche Erkrankte. Es gibt in Deutschland etwa 7000 Hämophile, also pro 10.000 Einwohner 1 Hämophiler. Von diesen 7000 Hämophilen sind die beiden Verlaufsformen schwer bzw. mittelschwer dauerbehandlungsbedürftig, d.h. diese Bluter müssen regelmäßig die fehlenden Gerinnungsfaktoren zuführen, um nicht zu verbluten. Zur Herstellung von Gerinnungsfaktoren ist Blutplasma nötig. Plasma wird aus Vollblut gewonnen, indem durch verschiedene Verfahren (Zentrifugation, Zellseparation) der zelluläre Anteil des Blutes vom flüssigen abgetrennt wird. Das typische Erscheinungsbild dieser Krankheit mit spontanen oder infolge bereits geringfügiger Verletzungen/Prellungen auftretenden Blutungen insbesondere in die Gelenke, die Muskulatur und die Haut ist fast ausschließlich bei der schweren und mittelschweren Hämophilie zu finden... |
|
Im Jahre 1968 gelingt es amerikanischen Ärzten erstmals, Hämophilie-Patienten in der Eigenversorgung mit Plasmakonzentraten zu behandeln. Durch das sogenannte Heimselbstbehandlungsprogramm (Home Transfusion Programme) wird eine erhebliche Zeitverkürzung zwischen Blutungs- und Therapiebeginn erreicht, daraus resultiert eine erhebliche Reduzierung und Ausschaltung orthopädischer Schäden und somit eine Absenkung der Fehlzeiten in der Schule und am Arbeitsplatz. Möglich wird dieses Programm durch eine industrielle Gewinnung von Plasmakonzentraten. Aus einer Vielzahl von Blutspenden werden die fehlenden Gerinnungsfaktoren gefiltert und können den Blutern intravenös, also durch die Vene verabreicht werden. Nach diesem Konzept und dank der industriellen Fertigung können die deutschen Bluter nun auch prophylaktisch, d.h. vorbeugend behandelt werden. Blutungsereignisse müssen also nicht mehr abgewartet werden, sondern können durch regelmäßige Gabe von Faktorenkonzentraten vermieden werden. |
|
Wie bereits oben erwähnt wurde, sind für die Isolierung und Gewinnung von Gerinnungsfaktoren eine Vielzahl von Blutspenden erforderlich. Faktor VIII-Konzentrate werden, da die Reinigung dieses labilen Blutgerinnungsfaktors schwierig ist und während der verschiedenen Aufbereitungsschritte ein erheblicher Teil der Aktivität verloren geht, aus großen Pools von Humanplasma, in der Regel mindestens 2000 bis 5000 Spenden hergestellt. 95% aller dauerbehandlungsbedürftigen Bluter wurden bis Ende der 70er Jahre durch Faktorenkonzentrate mit Hepatitis-Viren (Gelbsucht-Viren) infiziert, bedingt durch fehlende Pasteurisierungsmöglichkeiten. Bei 66% der Infizierten bildete sich hieraus eine chronische Leberschädigung, von denen wiederum 11% an Leberzhirrose erkrankten bzw. verstarben. Bereits 1977 wurden Richtlinien für die Plasmapherese gültig, nach denen Blutspender über Infektionskrankheiten befragt werden müssen, insbesondere nach Hepatitis und nach Infektionen in ihrer Umgebung. Hierdurch bedingt, wurden die Forderungen der Hämophiliebehandler nach verbesserten Inaktivierungsverfahren immer lauter. 1978 endlich gelang es der Fa. Behring mit großem technischen Aufwand und dem Einsatz sogenannter Sabilisatoren ein Pasteurisierungsverfahren, das sogenannte Hitzeinaktivierungsverfahrenzu entwickeln. Zwar konnten hierdurch nachweislich die Hepatitis-Viren abgetötet werden, es ergab sich jedoch ein 40%iger Verlust an Gerinnungsaktivität. Die weiteren Untersuchungen ergaben, daß dieses neue hitzeinaktivierte Präparat auch in seiner Reinheit 450fach über dem vergleichbarer Präparate war. |
|
AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome - "erworbenes Immunmangel Syndrom") wurde erstmals 1981 von der amerikanischen Seuchenüberwachungsbehörde CDC (Centers for Desease Control) beschrieben. 1983 gelang einem französischen Forscherteam unter der Leitung des Virologen Luc Montagnier die Isolierung des Virus und wird HIV (humanes Immundefizienz Virus) genannt. Im Juni 1982 wurde in Deutschland der erste AIDS-Fall bei einem Bluter registriert. Es gab bereits vorher Hinweise der amerikanischen Seuchenbehörden, daß die Hämophilen eine besonders gefährdete Betroffenengruppe darstellen. Erste amerikanische Untersuchungen ergaben, daß das HI-Virus ähnlich wie die Hepatitis-Viren durch Blut und Blutprodukte übertragen wurden. Trotz der Kenntnis, daß bereits zum 18.6.1983 in den USA 15 AIDS-Erkrankungen unter Blutern bekannt waren und daß 90% aller in Deutschland vertriebener Faktorenkonzentrate aus Blutbeständen der USA stammen, stellte das BGA am 12.8.1982 fest, daß ein Einfuhrverbot derzeit nicht in Betracht gezogen werde. Zwischen 1983 und 1984 stellten 12 deutsche Hämohiliebehandler ihre Patienten auf hitzeinaktivierte Produkte um. Im Laufe der folgenden Jahre wurden dann immer mehr Einzelheiten bekannt, die auf ein schuldhaftes Fehlverhalten staatlicher Behörden, pharmazeutischer Industrie, des DRK und der Ärzte in den 80iger Jahren hinwiesen. Am 2. Februar 1993 fand eine öffentliche Anhörung vor dem Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages zum Blut-AIDS-Skandal statt. Am 27. Mai 1993 brach das Bundesministerium für Gesundheit dann plötzlich die Verhandlungen mit dem Hinweis auf die Nichtzuständigkeit ab. Erst nachdem der AIDS-infizierte IGH-Vorsitzende Wilfried Breuer vor dem Landgericht Aachen am 23. August 1993 eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Aufsichtspflichtverletzung einreichte und diese Klage überregionale Berichterstattung in allen Medien nach sich zog, erklärte sich das BMG zur Wiederaufnahme der Verhandlungen bereit. Nach einer Beratung im Deutschen Bundestag sicherte der Bundesgesundheitsminister Seehofer den betroffenen Blutern seinen persönlichen Einsatz zu und versprach eine schnelle Regelung. Am 28. November 1993 wurde die Koblenzer Firma UB-Plasma, die in großem Stile aidsverseuchte Blutkonserven und Blutplasma vertrieben hatte geschlossen und gleichzeitig zwei Führungskräfte der Firma dem Haftrichter vorgeführt. Alle diese Vorgänge belegten die Behauptungen der Interessengemeinschaft Hämophiler, daß das ehemalige Bundesgesundheitsamt ihre Kontrollpflicht nicht oder nur ungenügend wahrgenommen hatte... |
| Bedingt hierdurch wurde am 29. Oktober 1993 durch den Deutschen Bundestag ein Untersuchungsausschuß eingesetzt, der nach nur einjähriger Arbeit am 10. Oktober 1994 seinen Abschlußbericht vorlegte.
Ergebnis des Untersuchungsausschusses war, daß die Vorwürfe der Bluterverbände, hier insbesondere der Interessengemeinschaft Hämophiler, Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der HIV-Katastrophe bei Blutern und Empfängern von Blutprodukten ungenügend angewendet zu haben, vollkommen berechtigt sind und somit den Schadensersatzforderungen der Hämophilen in vollem Umfange zu entsprechen seien. Zwar wurde am 28.07.1995 ein Gesetz über humanitäre Hilfe für durch Blut und Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfe-Gesetz) im Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen, und den HIV-infizierten und bereits an AIDS-erkrankten Hämophilen Rentenzahlungen gewährt. Dennoch deckt auch dieses Gesetz bei weitem weder den materiellen noch den gesundheitlichen Schaden aller Betroffenen ab. Darüber hinaus bleiben wichtige Hinterbliebenengruppen wie die Eltern oder teilweise auch die Ehefrauen unberücksichtigt und nach dem Versterben des oder der Betroffenen unversorgt zurück. Nicht wenige Eltern haben durch diese Katastrophe mehrere Söhne verloren, viele Ehefrauen haben durch die Krankheit ihres Ehemannes jeglichen Kontakt zur Außenwelt verloren und leben isoliert und vereinsamt. Der Kampf der deutschen Hämophilen hat international großes Aufsehen erregt. Inzwischen konnten nach dem deutschen Modell in fast allen westeuropäischen Ländern ähnliche, teilweise sogar sehr viel bessere Lösungen für die betroffenen Hämophilen erzielt werden. In Deutschland konnte erreicht werden, daß zukünftig einiges im Umgang mit Blut- und Blutprodukten zum Schutze der Patienten verbessert wird. Vertreter der Bluterverbände sitzen inzwischen in wichtigen Gremien, die für die zukünftige Gestaltung in wichtigen Bereichen des Gesundheitswesens entscheidend sind. Es bleibt zu hoffen, daß diese neben Contergan größte medizinische Katastrophe seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland einmalig bleibt und ein Umdenkungsprozeß bei allen Beteiligten einsetzt. Der Blut-AIDS-Skandal hat in erschreckendem Ausmaß gezeigt, wie wenig Menschenleben zählen, wenn es um Profit und Gewinnmaximierung in einem ohne Zweifel sehr lukrativen Geschäft geht. Wären alle frühzeitig vorhandenen Warnhinweise ausreichend beachtet worden, wären nachweislich fast 75% der HIV-Infektionen bei Blutern vermeidbar gewesen.
|