Fortsetzung der Rentenzahlungen für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen bis zum Jahre 2017 si
Rottenburg, den 04. April 2011
Fortsetzung der Rentenzahlungen für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen
bis zum Jahre 2017 sichergestellt!
W. Breuer, Langerwehe Der Stiftungsrat der Stiftung "Humanitäre Hilfe HIV" konnte in seiner Sitzung
am 13.06.2001 folgendes zur Kenntnis nehmen:
- Nachdem alle Stifter ihre Bereitschaft erklärt haben, nachzustiften, kann
der Fortbestand der Stiftung "Humanitäre Hilfe" verkündet werden.
- Die noch vorhandenen Stiftungsmittel werden voraussichtlich im 1. Halbjahr
2004 aufgebraucht sein.
- Bund, Pharmaindustrie und DRK haben zugesichert, Anfang 2004 Gelder nachzustiften
und zwar ausreichend bis zum Jahre 2017.
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Am 20./21. Juni 2001 wurde in der Gesundheitsministerkonferenz abschließend
über die Nachstiftung der Länder beraten. Da es zur Zeit unterschiedliche
Auffassungen zwischen den alten und den neuen Bundesländern über die Leistungen
gibt (die neuen Länder wollen die Leistungen kürzen, die alten Bundesländer
die Höhe der Leistungen beibehalten), soll folgender Kompromiss angestrebt
werden:
· die jetzigen Leistungen bleiben bestehen.
· ab 2004 werden die Zahlungen in Raten erfolgen, aber nur bis zum Zieljahr
2010. Danach soll neu verhandelt werden.
Die Interessengemeinschaft Haemophiler e.V. bewertet dieses Ergebnis als großen
Erfolg ihrer Bemühungen um eine Fortführung der Stiftung. Schon im Frühjahr
1999 hatte ich als Vorsitzender der Interessengemeinschaft Haemophiler als Erster
auf die Notwendigkeit der Zustiftung hingewiesen, weil die zur Verfügung stehenden
Mittel im Jahre 2004 aufgebraucht sein würden. Gemäß § 2 des HIV-Hilfe-Gesetzes
sollte die Stiftung allerdings so lange weiterbestehen, bis der Stiftungszweck
erfüllt ist.
Mit der frühzeitigen Verkündung der Fortführung der Stiftung "Humanitäre Hilfe"
ist für die Betroffenen ein großes Maß an Planungssicherheit erreicht worden.
Viele der infizierten und bereits an Aids erkrankten Bluter können keiner geregelten
Arbeit mehr nachgehen und sind deshalb auf die Rentenzahlungen der Stiftung
als oftmals einzige Einkommensquelle angewiesen.
Trotz dieses "Erfolges" kann und will die IGH die Augen vor den großen körperlichen
und seelischen Schäden, die den Betroffenen durch die "HIV-Katastrophe" zugefügt
wurden, nicht verschließen und appelliert an alle Verantwortlichen, in Zukunft
alle verfügbaren Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Herstellung von Blut und
Blutprodukten einzusetzen und auch in ihren Forschungen für noch sicherere Präparate
nicht nachzulassen. Dies gilt gleichermaßen für die Pharmaindustrie, das Deutsche
Rote Kreuz und für Bund und Länder mit ihren gesetzgeberischen Möglichkeiten.