Auslands-Krankenschutz für Hämophile
Rottenburg, den 04. April 2011
Kurz vor Beginn der Reisesaison erhielten wir eine Information von einem
IGH-Mitglied, das als ADAC-Plus-Mitglied über Sonderkonditionen zum Abschluss einer
Auslands-Krankenversicherung für Hämophile über den ADAC berichtete. Diese
Versicherung war unserem Mitglied über eine Regionalagentur angeboten worden.
Auf Grund negativer Erfahrungen mit Versicherungen für
Hämophile in der Vergangenheit baten wir daraufhin die Hauptgeschäftsstelle des
ADAC in München um Stellungnahme. Wir zitieren aus der Antwort wie folgt:
Im Rahmen des ADAC-Auslands-Krankenschutzes besteht kein Versicherungsschutz, wenn man vor
Reiseantritt wusste oder damit rechnen musste, dass vor Reiseantritt bekannte
Beschwerden, Erkrankungen oder Verletzungen während des Auslandsaufenthaltes
behandlungsbedürftig werden (Paragraf 1 Abs. 2 a der Versicherungsbedingungen.
Hämophilie ist eine angeborene Erkrankung, bei der der
Betroffene ein permanent bestehendes Blutungsrisiko hat. Er muss jederzeit
damit rechnen, dass die Erkrankung auftritt, auch ohne einwirkende Faktoren von
außen. Auch eine durchgeführte prophylaktische Faktorsubstitution bietet keinen
ausreichenden Schutz, um das Auftreten erneuter Komplikationen sicher zu
verhindern. In Kenntnis des Ausschlusses in den Versicherungsbedingungen des
ADAC und unter Beachtung objektiver
medizinischer Kriterien wird kein Arzt eine Bestätigung ausstellen, wonach ein
Hämophiliepatient während einer Reise nicht mit einer Behandlungsbedürftigkeit
rechnen müsste. Andernfalls liefe er Gefahr, sich Regressansprüchen des
Patienten ausgesetzt zu sehen, wenn der Patient sich in Sicherheit wiegt, der
Versicherer dann aber keine Kosten übernimmt.
Im SGB V (5. Sozialgesetzbuch) gibt es im Paragrafen 18 Abs.
3 allerdings eine Ausnahmevorschrift, wonach während eines vorübergehenden
Auslandsaufenthaltes Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenkasse
besteht, wenn sich der gesetzlich Versicherte wegen einer chronischen
Vorerkrankung nachweislich nicht privat absichern kann. Diese Regelungen gelten
für Auslandsaufenthalte außerhalb der Europäischen Gemeinschaft bzw. des
Europäischen Wirtschaftsraumes. Die Kosten dürfen nur in der Höhe, in der sie
im Inland entstanden wären und für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr
übernommen werden.
Eine Bestätigung, wonach Hämophile grundsätzlich nicht über
den ADAC-Auslands-Krankenschutz versicherbar sind, kann über den ADAC München
angefordert werden. Die Anschrift erhalten unsere Mitglieder über die Bundesgeschäftsstelle.
Wichtig ist, dass die
Ausnahmegenehmigung vor Antritt der Reise bei der zuständigen
Krankenkasse angefordert wird.
Hinweisen möchten wir
auch darauf, dass andere Krankheiten, die nicht im Zusammenhang mit Hämophilie
stehen, über den ADAC-Auslands-Krankenschutz versicherbar sind.
Zur Vorbereitung auf ihre Urlaubsreise können unsere
Mitglieder über die IGH-Bundesgeschäftsstelle auch weitere nützliche
Informationenanfordern, wie:
- Flugreisebescheinigung zum
Mitführen von Faktorkonzentraten als Handgepäck in der Flugzeugkabine,
- Merkblatt über unbedingt
mitzuführende Medikamente und Hilfsmittel (Reiseapotheke)
- Travelguide for People
with Hemophilia (weltweites Verzeichnis aller Hämophiliezentren mit
Informationen zur Hämophilieerkrankung und -erstbehandlung in neun
Sprachen)
- Hämophilie und Reisen
(interessante Broschüre mit vielen wissenswerten Informationen, Tipps und
Formularen, die für ein sicheres Reisen im Ausland wichtig sind).
Günter Schelle, Geschäftsführer IGH e.V.