Der neue Sozialtarif der Deutschen Telekom
Rottenburg, den 04. April 2011
Der neue Sozialtarif der Deutschen Telekom
von: Kh. Schäfer, Elsdorf-Heppendorf
Das ändert sich:
Der neue Sozialtarif ab 1.12.1999 ersetzt die bisherige Reglung
für einen Sozialanschluss im T-Net und den Sozialtarif
für ISDN-Verbindung. Bestehende Verträge laufen bis zum
Ende der Vertragsdauer (maximal 3 Jahren) unverändert
weiter
Mit dem neuen Sozialtarif wird statt der früher
üblichen Ermäßigung auf den monatlichen Grundpreis
dieser Betrag jetzt in voller Höhe mit den Kosten der von
Ihrem Anschluss abgehenden bestimmten T-Net Verbindungen
verrechnet, vorausgesetzt, Sie führen Ihre Gespräche
über das Netz der Deutschen Telekom.
Die Höhe der Vergünstigung bleibt somit
unverändert.
NEU Sozialtarif:
Monatlicher Grundpreis für den Anschluss + monatliche
Ermäßigung auf T-Net Verbindung in Höhe von 15,74
DM bzw. 19,78 DM*
8,05 EU bzw. 10,11 EU
Dies entspricht einer Ermäßigung von 13,57 DM (netto)
bzw. 17,05 DM (netto)
Der neue, einheitliche Sozialtarif gilt sowohl für Telefon
- als auch für T-ISDN Anschluss. Darüber hinaus
können Sie den Sozialtarif auch mit Wunschtarifen wie zum
Beispiel Aktiv kombinieren.
Sozialtarif für Telekom-Nutzer
Viele Menschen sind dringend auf ein Telefon angewiesen, vor allem
Kranke, Behinderte oder Pflegebedürftige. Die Deutsche Telekom
gewährt bestimmten Personengruppen einen Sozialtarif auf
Entgelte für bestimmte Verbindungen im T-Netz.
Zu den bestimmte Personen gehören:
- von Rundfunkgebührenpflicht befreite Personen bzw.
Personen, deren Schwerbehindertenausweis mit dem Merkkennzeichen
"RF" gekennzeichnet ist . Die Höhe der Ermäßigung
beträgt 15,74 DM
- Für Blinde , Gehörlose und sprachbehinderte Menschen
ab einem Grad der Behinderung von 90 (GDB ) beträgt die
Höhe der Ermäßigung 19,78 DM
- Bezieher von BaföG erhalten eine Ermäßigung von
15,74 DM
Diese sozialen Vergünstigungen werden auch gewährt,
wenn ein Angehöriger, der in einer Hausgemeinschaft lebt,
diese Voraussetzungen erfüllt. Der Sozialtarif ist nur mit
bestimmten Spezialtarifen der Deutschen Telekom kombinierbar.
Die Antragsannahme erfolgt im Sozialamt oder bei der Deutschen
Telekom ( bei Vorlage des Schwerbehindertenausweis mit den Sicht
vermerk RF)
Den Sozialtarif gewährt die Deutsche Telekom für einen
Zeitraum von 3 Jahren bei Schwerbehinderten, bei
BAföG-Empfängern für 1 Jahr. Selbst wenn der
Schwerbehindertenausweis für 5 Jahre gilt, wird nur für 3
Jahre der Sozialtarif bewilligt.
Nach Ablauf des Sozialtarifs schreibt die Deutsche Telekom Sie
an.
Information zu Anschlussangeboten und Wunschtarif
Kostenfrei 0800 33 01000