Sozialpolitik/Gesetzesänderungen
Rottenburg, den 04. April 2011
Sozialpolitik
RAin A. Bollmann, Bergisch Gladbach
Zum 01.01.2001 hat es wieder viele Gesetzesänderungen
gegeben. Die wesentlichsten sollen nachfolgend kurz dargestellt
werden:
1. Steuerreform:
Die erste Stufe der Steuerreform ist umgesetzt. Die Lohn- und
Einkommenssteuer wird insgesamt gesenkt. Steuerfrei bleiben als
Existenzminimum DM 14.093,00. Der Grundfreibetrag hat sich auf DM
13.499,00 erhöht. Für Verheiratete gelten jeweils die
doppelten Beträge. Der unterste Steuersatz wird von 2,9 auf
19,9% und der Spitzensteuersatz von 51,0 auf 48,5% gesenkt.
Während er zuvor noch bei einem Einkommen von DM 114.500,00
begann, greift er jetzt bei einem zu versteuernden Einkommen von DM
107.600,00.
2. Entfernungspauschale:
Die Kilometerpauschale von DM 0,70 je Entfernungskilometer zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte gibt es nicht mehr. Stattdessen
wurde die Entfernungspauschale für alle Berufspendler
eingeführt. Vom 11. Kilometer an beträgt sie DM 0,80. Ein
Nachweis für die Kosten muss erst oberhalb von DM 10.000,00
oder 59 Kilometern Strecke erbracht werden.
3. Erwerbsminderung:
Für Behinderte wird die Grenze schrittweise auf das 63.
Lebensjahr angehoben. Wer dennoch vor dem 63. Lebensjahr in Rente
gehen will, muss mit Abschlägen bis zu 10,8% rechnen.
Künftig reicht das Vorliegen von
Berufs/Erwerbsunfähigkeitrente für den Rentenbezug allein
nicht mehr aus. Hinzu kommen muss die
Schwerbehinderteneigenschaft.
Die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wird ersetzt von
der teilweisen oder vollen Erwerbsminderungsrente. Es gibt
weitreichende Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen.
4. Schwerbehindertengesetz:
Die Änderungen verfolgen das Ziel, Schwerbehinderten am
Arbeitsmarkt künftig bessere Chancen zu verschaffen.
5. Arbeitsvertrag:
Seit dem 01.01.2001 gibt es ein Gesetz zur Teilzeitarbeit und
über befristete Arbeitsverträge. Das Gesetz bestimmt,
unter welchen Voraussetzungen befristete Arbeitsverträge
zulässig sind. Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht
gegenüber Vollbeschäftigten diskriminiert werden. Das
neue Gesetz passt das verbot der Diskriminierung von
Teilzeitbeschäftigten dem Europäischen recht an.
6. Sozialversicherungsbeiträge:
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde auf
19,1% gesenkt, die Senkung wird durch die Ökosteuer
finanziert.
Die Beitragsbemessungsgrenzen bis zu denen
Sozialversicherungspflicht besteht wurden auf DM 8.700,00 (West)
und DM 7.300,00 (Ost) erhöht.
Eine einheitliche Pflicht- und Beitragsbemessungsgrenze für
Ost und West gibt es nur für den Beriech der Kranken- und
Pflegeversicherung. Sie liegt bei DM 3.525,00 (West) und DM
5.325,00 (Ost).
7. Gesundheit:
In den neuen Bundesländern wurde die Zuzahlungsbefreiung an
die alten Bundesländer angepasst. Angepasst wurden ebenfalls
die Einkommensgrenzen, bis zu denen Arzneimittel und Behandlungen
zuzahlungsfrei sind. Sie liegen bei DM 1.792,00 für
Alleinstehende und DM 2.002,00 für Verheiratete. Bei Familie
mit einem Kind liegt sie bei DM 2.912,00.
8. Einmalzahlung:
Seit Anfang des Jahres erhöhen Urlaubs- und
Weihnachtsgeldzahlungen des Arbeitgebers den Anspruch auf
Leistungen bei späterer Arbeitslosigkeit oder längerer
Krankheit. Die Änderung geht auf ein Verfassungsgerichtsurteil
zurück und gilt nur für Beschwerde- und
Neufälle.
9. Kfz-Steuer:
Seit Anfang des Jahres werden nur noch Fahrzeuge nbeu zugelassen,
die der anspruchsvollen Norm Euro-3 entsprechen. Für alle
anderen mit höherer Schadstoffemission erfolgt eine
Steuererhöhung um DM 8,00 je 100 cm³
Hubraum.
10. Ökosteuer:
Wie jeder Autofahrer schmerzlich gemerkt haben wird, hat die
Ökosteuer zu einer neuen Spritpreiserhöhung geführt.
Genauso gestiegen ist die Stromsteuer auf DM 0,03 je
Kilowattstunde.